Bitte unterstützen Sie mich und DIE LINKE.
Wir haben nur in gegrenztem Maße finanzielle Mittel, weshalb wir
umso mehr auf
die Mithilfe von Ihnen allen angewiesen sind.
Bei Mithilfe denke ich weniger an
Geldspenden, sondern an
aktive Mitarbeit.
Dies fängt schon an mit dem Gespräch
in der Familie, im
Freundes- und Bekanntenkreis, am Arbeitsplatz und im Verein. Machen Sie
auf DIE
LINKE als wirkliche Alternative zur bestehenden Politik aufmerksam.
Machen Sie diese Internetseite
bekannt. Wenn Sie Mein
Flugblatt und/oder mein Plakat ausdrucken und an einer gut sichtbaren
Stelle
aufhängen bzw. auslegen würden, dann hilft das schon ein
kleines Stück weiter.
Ich lasse Ihnen gerne weiteres
Material zukommen. Falls Sie mir bei der Plakatierung, bei der
Infostandbetreuung oder beim Austeilen von Flugblättern in
Wohngebieten helfen wollen, freut mich das sehr.
Bitte melden Sie sich bei mir!
Herzlichst
Ihr Jürgen Gulden
P.S. Selbstverständlich freue ich mich auch über finanzielle Unterstützung.
Spendenkonto
DIE LINKE. Kreisverband Heidelberg / Rhein-Neckar
Kto-Nr.: 822 35 05
BLZ: 672 900 00
Heidelberger Volksbank
Stichwort: Weinheim
Damit Ihre Zuwendung ordnungsgemäß als Parteispende
vereinnahmt werden kann, geben Sie bitte unbedingt Name und Adresse auf dem
Überweisungsträger an.
Sie erhalten zu Beginn des Folgejahres von uns eine
Spendenbescheinigung.
Spenden und Steuern
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich
gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche
beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit
von
Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz (EStG) im § 34 g und im
§ 10
b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis
zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige
und 3.300
EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom
individuellen
Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. das heißt, dass
Sie die Hälfte wieder vom Finanzamt zurückbekommen, sofern Sie soviel Steuern zahlen.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber
hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von weiteren
1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete steuerlich
absetzbar. Der
steuerliche Vorteil hängt dann vom individuellen Steuersatz ab.
Bitte beachten Sie, dass Spenden nicht
zweckgebunden erfolgen dürfen. Der Partei DIE LINKE. steht es frei die Spende im Rahmen der gesetzlichen Möglichkleiten zu
verwenden.
In Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte bei der
zuständigen Finanzbehörde.
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