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DIE LINKE.
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Bitte unterstützen Sie mich und DIE LINKE.

Wir haben nur in gegrenztem Maße finanzielle Mittel, weshalb wir umso mehr auf die Mithilfe von Ihnen allen angewiesen sind.

Bei Mithilfe denke ich weniger an Geldspenden, sondern an aktive Mitarbeit.

Dies fängt schon an mit dem Gespräch in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis, am Arbeitsplatz und im Verein. Machen Sie auf DIE LINKE als wirkliche Alternative zur bestehenden Politik aufmerksam.

Machen Sie diese Internetseite bekannt. Wenn Sie Mein Flugblatt und/oder mein Plakat ausdrucken und an einer gut sichtbaren Stelle aufhängen bzw. auslegen würden, dann hilft das schon ein kleines Stück weiter.

Ich lasse Ihnen gerne weiteres Material zukommen. Falls Sie mir bei der Plakatierung, bei der Infostandbetreuung oder beim Austeilen von Flugblättern in Wohngebieten helfen wollen, freut mich das sehr.

Bitte melden Sie sich bei mir!

Herzlichst 

Ihr Jürgen Gulden

P.S. Selbstverständlich freue ich mich auch über finanzielle Unterstützung.


Spendenkonto
DIE LINKE. Kreisverband Heidelberg / Rhein-Neckar
Kto-Nr.: 822 35 05
BLZ: 672 900 00
Heidelberger Volksbank
Stichwort: Weinheim

Damit Ihre Zuwendung ordnungsgemäß als Parteispende vereinnahmt werden kann, geben Sie bitte unbedingt Name und Adresse auf dem Überweisungsträger an.  Sie erhalten zu Beginn des Folgejahres von uns eine Spendenbescheinigung.

Spenden und Steuern

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz (EStG) im § 34 g und im § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 % steuerlich begünstigt. das heißt, dass Sie die Hälfte wieder vom Finanzamt zurückbekommen, sofern Sie soviel Steuern zahlen.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von weiteren 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dann vom individuellen Steuersatz ab.

Bitte beachten Sie, dass Spenden nicht zweckgebunden erfolgen dürfen. Der Partei DIE LINKE. steht es frei die Spende im Rahmen der gesetzlichen Möglichkleiten zu verwenden.


In Zweifelsfällen informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Finanzbehörde.